Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzverordnung oder auch auch kurz EU-DSGVO beziehungsweise GDPR (General Data Protection Regulation) genannt in Kraft. Hierbei handelt es sich um eine Modernisierung und Anpassung der bestehenden Datenschutzregelungen in den EU-Mitgliedsstaaten mit dem Ziel personenbezogene Daten besser und einheitlich in Europa zu schützen und insbesondere die Rechte der EU-Bürger in Hinblick auf ihre Daten zu stärken.
Hierzu gehört auch die Pflicht zur Absicherung der IT-Infrastruktur gegen Cyberangriffe, um Datendiebstahl zu verhindern. Denn zukünftig müssen Betroffene Personen über Datenschutzverstöße verständlich zeitnah informiert werden. Ebenso müssen sich personenbezogene Daten auf Wunsch des Betroffenen von einem Anbieter auf einen anderen Anbieter übertragen lassen. Unternehmen müssen zukünftige auch in der Lage sein, die Daten einer betroffenen Person gegebenenfalls sicher und nachweislich löschen zu können.
Unternehmen sollten sich gut auf die neue EU-Datenschutzverordnung vorbereiten:
Von den neuen Regelungen sind alle Unternehmen betroffen, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Unternehmen müssen daher technisch und organisatorisch dafür sorgen, dass die betroffenen Daten entsprechend geschützt werden, anderenfalls drohen im Ernstfall empfindliche Geldstrafen. Hierbei spielt die Installation von Softwareupdates eine wichtige Rolle, um Sicherheitslücken in Betriebssystemen und anderen Anwendungen schnell und sicher zu schließen, die von Angreifern anderenfalls ausgenutzt werden könnten. Unternehmen, die beispielsweise veraltete oder nicht aktualisierte Software einsetzen und dadurch von Cyber-Attacken betroffen sind, können durch Datenschutzverletzungen zu Strafzahlungen mittels r neuen EU-Datenschutzverordnung herangezogen werden.
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